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Änderung der Schulordnung: Fehlzeiten von Schüler*innen

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27.02.2024

Änderung der Schulordnung bei Fehltagen von Schüler*innen

Liebe Eltern und Schüler*innen,
bitte beachten Sie die Änderungen unserer Schulordnung
(Beschluss der Schulkonferenz vom 15.02.2024 und Gesamtkonferenz vom 19.02.2024).

1. Wenn Ihr Kind krank ist, melden Sie es unbedingt mit Angabe des Grundes bis 8:00 Uhr telefonisch krank (0661 102 4500 Anrufbeantworter).

2. Geben Sie Ihrem Kind am Tag der Wiederkehr eine schriftliche Entschuldigung mit.

3. Liegt auch am zweiten Tag der Wiederkehr keine schriftliche Entschuldigung vor, zählt der Tag als unentschuldigt. Später nachgereichte Entschuldigungen werden nicht angenommen.

4. Ist das Kind drei oder mehr Tage krank, benötigen Sie ein Attest vom Arzt. Dieses ist der Schule ab dem dritten Krankheitstag innerhalb von zwei Werktagen vorzulegen. Später vorgelegte Atteste werden nicht akzeptiert.

5. Bei Attestpflicht ist ab dem ersten Krankheitstag innerhalb von zwei Werktagen ein Attest vorzulegen. Später nachgereichte Atteste werden nicht akzeptiert.

6. Atteste, die rückwirkend (max. eine Woche) ausgestellt sind, werden nicht akzeptiert.

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